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UKW- und Webradionachrichten. 12.02.2014 - 12 Uhr

14. 02. 12

 + Duisburg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Loveparade-Katastrophe
 + Hannover: Rätselraten um Vorwürfe gegen Edathy geht weiter
 + Berlin: Bundestag befasst sich mit straffreien Selbstanzeigen bei Steuersündern
 + Karlsruhe: Kinder müssen im Pflegefall für ihre Eltern aufkommen
 + Weitere Meldungen des Tages

Duisburg - mikeXmedia -
In Duisburg hat die Staatsanwaltschaft über die Anklage gegen die zehn Verantwortlichen für die Loveparade-Katastrophe von 2010 informiert. Unter anderem wird ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Das Verfahren gegen sechs weitere Verdächtige war eingestellt worden. Bei dem Unglück im Juli 2010 waren 21 Menschen bei einer Massenpanik ums Leben gekommen, weitere 500 Personen wurden verletzt.

Hannover - mikeXmedia -
Rätselraten um die Vorwürfe gegen Ex-SPD-Innenpolitiker Edathy. Auch einen Tag nach Bekanntwerden einer Durchsuchungsaktion in seinen Privat- und Geschäftsräumen hält sich die Staatsanwaltschaft Hannover bedeckt. Eine Sprecherin teilte mit, dass man zunächst keine Einzelheiten bekanntgeben wolle. Medienberichten zufolge soll es sich um einen „minderschweren Fall“ handeln.

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Berlin - mikeXmedia -
In Berlin befasst sich der Bundestag heute mit der strafbefreienden Selbstanzeige von Steuersündern. Bund und Länder halten an den gegenwärtigen Regelungen fest und wollen diese sogar noch weiter verschärfen. Auch Finanzminister Schäuble hatte den Forderungen nach einer Lockerung oder gar Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige eine Absage erteilt.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass sich erwachsene Kinder auch dann um ihre in einem Heim untergebrachten Eltern kümmern müssen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Damit erhielt im Rechtsstreit die Stadt Bremen recht, die von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro für die Heimunterbringung seines Vaters verlangte. Der Sohn hatte sich vor 40 Jahren mit ihm zerstritten, war bis auf den Pflichtteil enterbt worden und hatte anschließend keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Deswegen sah sich der Angeklagte nicht in der Verantwortung für die Heimkosten aufkommen zu müssen.