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UKW- und Webradionachrichten. 13.03.2024 - 12 Uhr

24. 03. 13

+ Jerusalem: Abwurf von Hilfsgütern
+ Frankfurt/Main: Streiks bei der Lufthansa
+ Köln: AfD-Prozess geht weiter
+ Weitere Meldungen des Tages

Jerusalem - mikeXmedia -
Bundesverteidigungsminister Pistorius hat grünes Licht für den Abwurf von Hilfsgütern über dem Gazastreifen gegeben. Der SPD-Politiker erteilte einen entsprechenden Auftrag an die Luftwaffe. Zum Einsatz kommen C-130-Transportflugzeuge der Bundeswehr, die in Frankreich stationiert sind. Den Menschen in Gaza fehlt es am Nötigsten. Wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass sie Zugang zu Nahrung und Medikamenten bekommen, so der Verteidigungsminister.

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Frankfurt/Main - mikeXmedia -
Nach Frankfurt wird die Lufthansa heute in München bestreikt. Dort legte das Kabinenpersonal der Lufthansa und der Lufthansa Cityline um 4.00 Uhr die Arbeit nieder. Betroffen sind 400 Flüge und gut 50.000 Passagiere. In Frankfurt waren am Dienstag nach Unternehmensangaben 600 Verbindungen ausgefallen, etwa 70.000 Passagiere kamen nicht wie geplant an ihr Ziel. Nach ihrem 24-stündigen Ausstand ist bei der Deutschen Bahn unterdessen wieder der Normalbetrieb angelaufen. Ein Konzernsprecher gab bekannt, dass der Verkehr am Morgen planmäßig und stabil gestartet sei. Dies war der sechste Streik im Tarifstreit mit der Bahn und führte erneut zu erheblichen Einschränkungen für Fahrgäste und Industriekunden des Konzerns. Eine Lösung im Tarifstreit ist bislang auch weiterhin nicht in Sicht.

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Vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen geht das Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz weiter. Der 5. Senat verhandelt mündlich darüber, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Bestand haben sollte. Für die AfD-Co-Chefin Weidel das übliche Vorgehen. Wenig überrascht von den Maßnahmen der AfD sind unter anderem die beiden Unions- und SPD-Politiker Dobrindt und Mützenich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln hatte sowohl die Partei als auch ihre Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfälle des Rechtsextremismus eingestuft. Folglich dürfen sowohl die Partei als auch die JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Das Oberverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob diese Einschätzung im Einklang mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz steht.