+ Berlin: Opposition will Einsicht in NSA-Spähliste einklagen
+ Berlin: Urlaubsanspruch darf wegen Elternzeit nicht gekürzt werden
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Berlin - mikeXmedia -
Sollte die NSA-Liste mit den europäischen Spionagezielen nicht zur Einsicht vorgelegt werden, zieht die Opposition in Berlin notfalls auch eine Verfassungsklage in Betracht. Das hat der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, von Notz, gegenüber den Medien mitgeteilt. Rückendeckung erhielt er dabei auch von der Linken, die ebenfalls eine Klage in Erwägung zieht. Die Koalition hatte von einem Ermittlungsbeauftragten gesprochen, der Einsicht in die Listen erhalten könnte. Die Opposition lehnte den Vorschlag als unzureichend ab.
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Berlin - mikeXmedia -
Der Urlaubsanspruch von Beschäftigten darf wegen Elternzeit auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht rückwirkend gekürzt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgericht hervor. Die noch nicht genommenen Urlaubstage müssen demnach voll abgegolten werden. Der Urlaub kann aber für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel gekürzt werden. Voraussetzung dafür ist aber das noch ein Anspruch auf Erholungsurlaub besteht, was nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses allerdings nicht mehr der Fall ist.