+ Berlin: Neue IT-Sicherheitsrichtlinien gelten zunächst für Unternehmen dann für Behörden
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+ Der Wochenrückblick: 08.06.2015 - 12.06.2015
Berlin - mikeXmedia -
Banken, Versicherer, Energieversorger und Bundesbehörden müssen künftig Mindestanforderungen an ihre Computersysteme erfüllen. Das geht aus einem Beschluss der Regierung in Berlin hervor. Mit einem vom Parlament verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz hat man so auf den schweren Cyberangriff auf die Computersysteme des Bundestags reagiert. Die neuen Regelungen sollen zu einem deutlich besseren Schutz vor entsprechenden Cyberattacken führen.