Drucken

UKW- und Webradionachrichten. 23.06.2015 - 12 Uhr

15. 06. 23

 + Berlin: Queen Elizabeth II. auf Deutschlandbesuch
 + Athen: Annäherung im griechischen Schuldenstreit
 + Berlin: Streiks an der Charité, Schlichtungsverkündung bei den Kitas
 + Weitere Meldungen des Tages

Berlin - mikeXmedia -
Genau 50 Jahre nach ihrem ersten Besuch wird die britische Königin Elizabeth II. heute zur Visite in Deutschland erwartet. Bis zum Ende der Woche hält sich das Oberhaupt Großbritanniens überwiegend in Berlin auf. Für drei Stunden wird sie aber auch die Bankenhauptstadt „Mainhatten", Frankfurt am Main besuchen. Das hat das britische Königshaus zum Auftakt der Reise mitgeteilt. Den letzten Besuch hatte Queen Elizabeth II. Deutschland vor zehn Jahren abgestattet.

# # #

Athen - mikeXmedia -
Beim EU-Sondergipfel in Brüssel sind sich die internationalen Geldgeber und Griechenland offenbar nähergekommen. Beide Seiten bemühen sich, einen gemeinsamen Weg aus der Schuldenkrise zu finden. Konkrete Details wurden jedoch noch nicht bekanntgegeben, auch eine endgültige Einigung steht zur Stunde noch aus. Die Gesprächspartner hoffen aber darauf, noch in dieser Woche einen Durchbruch zu erringen. Ende des Monats steht Griechenland vor der Zahlungsunfähigkeit. Das aktuelle Hilfsprogramm läuft am 30.06. aus.

# # #

Berlin - mikeXmedia -
An der größten Uniklinik Europas, der Charité in Berlin, sind die Pflegekräfte in einen unbefristeten Streik getreten. Nach Angaben der Gewerkschaft verdi, haben sich bislang mehr als 500 Mitarbeiter an den Ausständen beteiligt. Die Streiks sollen dabei noch ausgeweitet werden. Wegen der Arbeitskampfmaßnahmen blieben rund 800 Betten unbelegt, 200 geplante Operationen mussten abgesagt werden. Im Tarifkonflikt bei den kommunalen Kitas haben die Schlichter unterdessen mitgeteilt, noch heute ihren Vorschlag zur Beilegung der Streitigkeiten vorstellen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich an den Vorschlag der Schlichter halten. Ob es neue Streiks bei den Erziehern und Sozialarbeiter geben wird, ist jedoch den Gewerkschaftsgremien vorbehalten.