+ Athen: Banken in Griechenland heute erstmals wieder geöffnet
+ London: Königshaus denkt über Klage über Filmveröffentlichung nach
+ Frankfurt/Main: Anwälte lehnen Lufthansa-Entschädigungen als zu gering ab
+ Weitere Meldungen des Tages
Athen - mikeXmedia -
Nach dreiwöchiger Schließung haben in Griechenland die Banken heute erstmals wieder geöffnet. Auszahlungen am Schalter sind aber weiterhin für die Bürger des Landes nicht möglich. Nach wie vor geht dies nur an den Automaten und nur in begrenztem Umfang. Zum Wochenende hatte die Europäische Zentralbank die Nothilfen für die griechischen Geldhäuser um knapp eine Milliarde Euro erhöht. Mit dem heutigen Tag treten auch die ersten neuen Reformen in Griechenland in Kraft. Unter anderem beträgt die Mehrwertsteuer jetzt 23 Prozent. Die Maßnahmen sind Voraussetzung für weitere Verhandlungen über Rettungspakete.
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London - mikeXmedia -
Einem Zeitungsbericht zufolge denkt das britische Königshaus über rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung von Filmmaterial aus den 30er Jahren nach. In einer Boulevardzeitung war ein Filmausschnitt gezeigt worden, in dem die Queen als Kind den Hitlergruß zeigt. Wie das Material in die Hände der Zeitung gelangte, soll jetzt geklärt werden. Auch die Frage des Copyright soll geprüft werden.
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Frankfurt/Main - mikeXmedia -
Knapp vier Monate nach dem vorsätzlich herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen, ist ein Streit über die Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen der Opfer entbrannt. Einem Anwalt zufolge lehnen viele das Angebot von 25.000 Euro, dass die Lufthansa bereits unterbreitet hatte, als unangemessen ab. „Die Empörung ist sehr groß und man erwarte ein neues Angebot“, so der Anwalt gegenüber der Presse. In einem Schreiben an die Lufthansa werden die vorgeschlagenen Entschädigungszahlungen als zu gering bezeichnet. Weiter ist in dem Brief die Rede von Forderungen im unteren sechsstelligen Bereich. Den von der Lufthansa definierten Kreis der Anspruchberechtigten hatte der Anwalt als „eindeutig zu eng gefasst“ abgelehnt. Weil der Airbus A320 von Germanwings durch den Copiloten Andreas L. vorsätzlich und wahrscheinlich in Selbstmordabsicht in die Alpen geflogen wurde, ist die Rechtslage komplizierter als bei Unglücken, die nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden.