+ Berlin: Räumung in Kreuzberg war nicht zulässig
+ Duisburg: Weiterer Gutachter soll sich mit Loveparade-Unglück befassen
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Berlin - mikeXmedia -
Die Räumung eines teilweise besetzten Hauses in Berlin wird von einem Gericht für rechtswidrig gehalten. Vor knapp einem Monat war die Polizei gegen das alternative Wohnprojekt in Kreuzberg vorgegangen. Der Eigentümer der Immobilie hatte aber keinen Räumungstitel vorgelegt. Anschließend war es zu heftigen Krawallen gekommen. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Müller, lehnte eine Mitverantwortung für den Polizeieinsatz zurück und verwies auf Innensenator Henkel und dessen Verwaltung.
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Duisburg - mikeXmedia -
Die Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks von Duisburg zieht sich weiter hin. Im strafrechtlichen Verfahren hat die Staatsanwaltschaft einen weiteren Gutachter beauftragt. Der Professor von der Bergischen Universität in Wuppertal ist Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen. Der Mann soll ein Gutachten zu den Ursachen der tragischen Geschehnissen vom 24. Juli 2010 erstellen. Damals waren bei einer Massenpanik 21 Menschen bei der Loveparade ums Leben gekommen und Hunderte weitere Personen verletzt worden.