+ Karlsruhe: BGH erklärt Gebühren bei Nutzung von Bauspar-Darlehen für unzulässig
+ Freiburg: Belohnung für Hinweise im Fall von getöteter Studentin
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Karlsruhe - mikeXmedia -
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Gebühren für die Nutzung eines Bauspar-Darlehens für unzulässig erklärt. Nach Ansicht der Richter werden die Kunden durch entsprechende Klauseln unangemessen benachteiligt. Die Gebühr war für die Inanspruchnahme des Kredites zusätzlich zu den Zinsen erhoben worden. Zugute kommt die Entscheidung vor allem den Kunden, die einen älteren Vertrag haben oder ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben.
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Freiburg - mikeXmedia -
Für Hinweise, die zur Aufklärung eines Mordes an einer Studentin aus Freiburg führen ist von der Polizei eine Belohnung in Höhe von 6000 Euro ausgesetzt worden. Das haben Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die 19-jährige Medizinstudentin ist Mitte Oktober von einem bislang Unbekannten zunächst vergewaltigt und dann getötet worden. Das Verbrechen geschah als die junge Frau von einer Studentenparty mit dem Fahrrad unterwegs nach Hause war.