+ Karlsruhe: „Bekömmliche“ Bierwerbung ist nicht zulässig
+ Weitere Meldungen des Tages
Karlsruhe - mikeXmedia -
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Brauer nicht mit „bekömmlichem Bier“ werben dürfen. In letzter Instanz wurde damit jetzt ein Schlussstrich unter einen Streit gezogen, der sich schon seit mehreren Jahren hinzog. 2015 hatte der Verband Sozialer Wettbewerb eine einstweilige Verfügung gegen eine Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Eine dagegen eingelegte Revision blieb jetzt auch vor dem BGH erfolglos. Nach EU-Recht ist „bekömmlich“ eine gesundheitsbezogene Angabe, die für alkoholische Getränke nicht erlaub ist, so die Begründung der Richter weiter.