+ Berlin: Juristische Zweifel an Plänen zur Vergesellschaftung von Wohnungen
Berlin - mikeXmedia - Die mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin sorgt erneut für Diskussionen. Die Bundesregierung will entsprechende Pläne mit einem Investitionsschutzgesetz erschweren. Doch auch dieses Vorhaben ist rechtlich umstritten. Grundlage für eine Vergesellschaftung könnte Artikel 15 des Grundgesetzes sein. Er erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum. Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob eine solche Maßnahme verhältnismäßig wäre und ob es mildere Wege gibt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
