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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Dashcams im Straßenverkehr: So helfen sie rechtssicher bei Unfällen
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Foto: TÜV-Verband
Dashcams sind immer häufiger in Fahrzeugen oder auf Helmen von Motorradfahrern oder Radfahrern zu sehen. Die kleinen Kameras zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt auf und sollen helfen, Unfälle objektiv zu rekonstruieren und Beweisnot zu vermeiden. Denn nach einem Verkehrsunfall steht für die Beteiligten schnell eine Frage im Raum: Wer trägt die Verantwortung und wie lässt sich der Unfallhergang eindeutig belegen? „Dashcams können einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Verkehrsunfällen leisten, weil sie Abläufe sichtbar machen, die sonst oft nur schwer nachvollziehbar sind“, sagt man beim TÜV-Verband. Gleichzeitig werfen Dashcams Fragen nach Datenschutz, verantwortungsvoller Nutzung und ihrem tatsächlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf.
Ereignisbezogen aufzeichnen und auf Bildqualität achten
Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind vor allem Modelle mit automatischen Speichermechanismen zu empfehlen. Bei sogenannten Loop-Aufzeichnungen werden Videos in kurzen Intervallen überschrieben, sodass nur ein begrenzter Zeitraum gespeichert bleibt. Erst bei einem Unfall, einer starken Bremsung oder einer ungewöhnlichen Fahrzeugbewegung – erkannt durch integrierte Sensoren – wird die relevante Sequenz dauerhaft gesichert. Dieses Prinzip ermöglicht es, den Unfallhergang nachvollziehbar zu dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu überwachen.
Damit Aufnahmen im Ernstfall auch tatsächlich verwertbar sind, spielen Bildqualität und Datensicherheit eine zentrale Rolle. Empfehlenswert sind deshalb Dashcams mit mindestens Full-HD-, besser 4K-Auflösung, damit Verkehrszeichen, Fahrmanöver und Kennzeichen auch bei größerem Abstand klar erkennbar bleiben. Ein weiter, aber nicht verzerrender Kamera-Blickwinkel und leistungsfähige Sensoren für schlechte Lichtverhältnisse sorgen dafür, dass wichtige Details auch bei Nacht, Regen oder Gegenlicht zuverlässig erfasst werden. Solide Modelle mit Ereignisspeicherung und guter Bildqualität sind schon ab ungefähr 70 Euro erhältlich.
Datenschutz: Keine Dauerüberwachung, keine Veröffentlichung
Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber klaren datenschutzrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Rechte anderer Verkehrsteilnehmender nicht überwiegen. Für die Praxis bedeutet das: Zulässig sind vor allem kurze, ereignisbezogene Aufzeichnungen, etwa bei einem Unfall oder einer konkreten Gefahrensituation. Dashcams dürfen nicht als Dauerüberwachung genutzt werden.
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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Toyota Collection: Tag des Motorsports mit Rallye-Ikonen und Rundstrecken-Stars
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Foto: © Toyota
Adrenalinhaltige Racing-Vibes in der Toyota Collection: Am Samstag, 7. Februar 2026, feiert die spektakuläre Automobilsammlung auf dem Gelände von Toyota Deutschland (Toyota-Allee 2, 50858 Köln) von 10 bis 14 Uhr den beliebten Tag des Motorsports.
Bei diesem Event versprechen Toyota Rennwagen aus den unterschiedlichsten Championaten Spannung, vom Yaris Cup für den Nachwuchs bis zu Boliden für den berühmt-berüchtigten Langstreckenklassiker in Le Mans ist alles dabei. Außerdem wird die zweifache Damen-Rallye-Weltmeisterin und Toyota Markenbotschafterin Isolde Holderied zwei Talkrunden mit erfolgreichen Motorsport-Profis moderieren und an Sternstunden der Rallye- und Renngeschichte erinnern. Wie immer ist der Eintritt zum Public Opening frei.
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Foto: © Quelle autodrom
Toyota und Motorsport, das ist eine hochemotionale Beziehung, die 1957 mit der erfolgreichen Teilnahme eines Toyopet Crown bei der Round Australia Rallye begann und seitdem von unzähligen Siegen geprägt wurde. So hat etwa das Toyota Gazoo World Rally Team (TGR-WRT) in der FIA Rallye-Weltmeisterschaft (WRC) seit seiner Debütsaison 2017 schon sechs Mal die Hersteller-, Fahrer- und Beifahrertitel gewonnen und dazu beigetragen, dass Toyota einen Rekord von mittlerweile 106 Rallyesiegen aufstellt.
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Foto: © Toyota
Ab 2026 startet das Team in der WEC unter der neuen Marke Toyota Racing mit dem aktualisierten Hypercar TR010 Hybrid, denn das europäische Forschungs- und Entwicklungszentrum des Herstellers und die in Köln ansässige Tochtergesellschaft firmieren jetzt unter der Bezeichnung „Toyota Racing GmbH“.Beim Motorsport-Tag in der Collection ist ein breites Startfeld der faszinierendsten Renn- und Sportwagen des Herstellers hautnah zu erleben: Darunter die Supercars Toyota 2000GT von 1967 und Lexus LFA von 2010, die beide vor der Serienproduktion im Racing getestet wurden, aber auch Le-Mans-Renner wie der GT-One (TS020) von 1998, ein Corolla WRC von 1997, der Formel-1-Monoposto TF102 von 2002 oder das „Biest“, der 478 kW/650 PS starke Prototyp Lexus TS 650 von 2012.
Fotos: Siehe Bildunterschriften
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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: ADAC Auswertung zeigt: Fahrzeugbedienung führt zu immer mehr Ablenkung Euro NCAP passt Bewertungsschema an
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Foto: ©ADAC/Martin Hangen
Durch die fortschreitende Digitalisierung haben es Autofahrer zunehmend schwer, ihr Fahrzeug intuitiv zu bedienen. Das gilt besonders dann, wenn Funktionen im Menü des Infotainmentsystems versteckt sind. Der ADAC bewertet im Rahmen seiner Autotests die Bedienfreundlichkeit von Fahrzeugen. Eine aktuelle Auswertung dieser Ergebnisse aus den vergangenen sieben Jahren zeigt: Autofahrer werden immer mehr abgelenkt.
Im Jahr 2019 erhielten die Fahrzeuge im ADAC Autotest im Schnitt die Note 2,3 im Kapitel Bedienung. Kein Kandidat war schlechter als die Note 3,2. Im Jahr 2025 zeigt sich ein anderes Bild: Die Durchschnittsnote ist mit 2,7 nur noch befriedigend, das schlechteste Fahrzeug schnitt sogar nur mit einer 4,0 ab. Die Zeitreihe zeigt eine klare Tendenz und ist nicht zufällig: Sie steht im Zusammenhang mit der Einführung neuer und überwiegend softwaregetriebener Bedienung, die sich auf Touchscreens mit verschachtelten Menüstrukturen und Tasten ohne haptisches Feedback konzentriert. Die Untersuchungen des ADAC zeigen: In Fahrzeugen mit überwiegender Touchscreen-Bedienung verlängern sich die Bedienzeiten und Autofahrer müssen sich stärker konzentrieren, um eine Fehlbedienung zu verhindern oder eine Funktion zu finden. In der Folge steigt die Ablenkung und damit das Unfallrisiko.
Der ADAC reagiert im Rahmen des europäischen Programms für Fahrzeugsicherheit Euro NCAP auf diese Entwicklung. Künftig können Fahrzeuge nur noch dann die volle Punktzahl erhalten, wenn bestimmte Funktionen durch einen sogenannten "Direct Physical Input", also zum Beispiel als Knopf oder Schalter mit direktem haptischen Feedback, zur Verfügung stehen. Diese Regel gilt für Blinker, Warnblinker, Hupe, Scheibenwischer und eCall. Andere Funktionen müssen mit einem oder zwei Schritten im Untermenü des Fahrzeugs verfügbar sein.
Autofahrern rät der ADAC, dass sie sich vor der ersten Fahrt oder nach einem Software-Update mit der Menüführung des Autos vertraut machen. Das gilt besonders für Funktionen, die sicherheitsrelevant sein können - etwa das Einschalten der Lüftung für die Frontscheibe. Besonders bei Funktionen, die in den Fahrzeugmenüs versteckt sind, kann sich auch der Einsatz der Sprachassistenten-Funktion des Autos lohnen - sofern sich die jeweilige Funktion darüber bedienen lässt. Fahrzeughersteller sollten nach Meinung des ADAC die softwaregetriebene Bedienung kritisch hinterfragen. Auch wenn es für viele Funktionen nicht notwendig ist, kann ein eigener Knopf oder Schalter sinnvoll sein.
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