Automobilnachrichten

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  1. Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland 
    Thema heute: 
    Millimeter, die entscheiden / ADAC Studie untersucht, ab welcher Profiltiefe Winterreifen gewechselt werden sollten / Leistungseinbruch zwischen vier und zwei Millimeter

     

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    Foto ©ADAC/Marc Wittkowski

    Bis 1,6 Millimeter Profiltiefe dürfen Winterreifen in Deutschland benutzt werden. Bei einer geringeren Profiltiefe müssen sie per Gesetz ausgetauscht werden. Aber: Sind Reifen bei diesem Abnutzungsgrad überhaupt noch sicher?

    Der ADAC hat diese Frage in einer Studie untersucht. Fünf ausgewählte Winterreifen unterschiedlicher Hersteller und Preisklassen wurden mit Hilfe einer speziellen Maschine auf zwei und vier Millimeter Restprofil abgetragen. Im Anschluss mussten sie Handling- und Bremsversuche auf nasser und schneebedeckter Fahrbahn absolvieren.

    Im Ergebnis zeigt sich ein recht einheitliches Bild: Bis vier Millimeter Restprofil verlieren die Reifen in vielen Kategorien naturgemäß an Leistung, allerdings ist dieser Verlust aus technischer Sicht noch vertretbar. Zwischen vier und zwei Millimetern wird der Leistungseinbruch erheblich stärker und der Reifen kann sich schnell zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln. Insbesondere Aquaplaning wird bei abnehmender Profiltiefe zum Problem.  

    Als Basis für den Vergleich wurde die Fahrsicherheitsbewertung des ADAC-Reifentests verwendet. In der Kategorie "Aquaplaning längs" lag der durchschnittliche Verlust in der Bewertung zwischen Neuzustand und vier Millimetern Profil bei minus zwölf Prozent. Bei den Reifen mit zwei Millimeter Restprofiltiefe brach die Leistung im Schnitt um 22 Prozent ein. Beim quer verlaufenden Aquaplaning, wie es zum Beispiel in Kurven zu finden ist, liegt der Verlust sogar bei 25 Prozent im Mittel. In der Praxis bedeutet das: Die Reifen mit zwei Millimeter Profil würden bereits bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten aufschwimmen und der Fahrer könnte dabei die Kontrolle verlieren.

    Beim Bremsen auf Schnee lag der Bewertungsverlust zwischen Neuzustand und zwei Millimetern Profil bei minus 20 Prozent. Wie stark sich dieser Effekt im Alltag auswirkt, zeigt das exemplarische Beispiel des Bridgestone: Beim Bremsen auf Schnee von 30 km/h bis Stillstand hätte der zwei-Millimeter-Reifen gerade etwas mehr als die Hälfte der Geschwindigkeit abgebaut, während der gleiche im Neuzustand schon stehen würde.

    Diese Entwicklungen lassen sich über nahezu alle Kategorien des Reifentest beobachten. Der ADAC empfiehlt daher allen Autofahrern, dass ein Winterreifen bei einem Restprofil von vier Millimetern ausgetauscht werden sollte. Auch ein Premiumreifen ersetzt eine fehlende Profiltiefe nicht.

    Foto: ©ADAC/Marc Wittkowski

     

     

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  2. Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:

     

    Für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt künftig eine deutlich längere Verjährungsfrist

     

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    Autofahrer müssen seit diesem Sommer länger damit rechnen, dass ein Verkehrsverstoß noch verfolgt wird. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine deutlich längere Verjährungsfrist: Aus drei Monaten sind sechs Monate geworden. Betroffen sind unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Handyverstöße und viele Parkverstöße.

     

    Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert, wie es dazu kam und was dies für Autofahrer bzw. Autohalter bedeutet.Interessant ist, dass es hierzu kein aktuelles Gerichtsurteil gab, welches die Frist verdoppelt hätte. Die Änderung wurde vom Gesetzgeber beschlossen und damit begründet, Verkehrsverstöße dadurch effektiver verfolgen und ahnden zu können.  

     

     

    Unter Umständen noch länger

    Für Autofahrer ist außerdem wichtig, dass die sechs Monate keine starre Garantie bedeuten. Bestimmte Maßnahmen der Bußgeldbehörde können die Verjährung unterbrechen. Nach einer solchen Unterbrechung kann die Frist erneut anlaufen. Die allgemeinen Regeln dazu finden sich in § 33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darüber hinaus gilt die neue Sechs-Monats-Frist nicht für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für bestimmte technische Verstöße an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen sieht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter § 26 Abs. 3 Satz 2 beispielsweise eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vor.

    Aus Sicht des AvD ist die Änderung daher kritisch zu betrachten. Zwar kann eine längere Frist den Behörden mehr Zeit geben, Verkehrsverstöße sorgfältig zu bearbeiten. Für Autofahrer bedeutet sie aber vor allem mehr Unsicherheit und längeres Warten auf mögliche Post. Besonders bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden, kann es nach Monaten schwieriger sein, sich an eine konkrete Fahrt zu erinnern und den Fahrer eindeutig zuzuordnen.

     

    Verhalten nach Bußgeldbescheid

    Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte ihn deshalb nicht automatisch bezahlen, sondern zunächst prüfen, was genau vorgeworfen wird und ob die Angaben stimmen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Höhe eines möglichen Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Die wichtigste Botschaft für Autofahrer lautet aber: Die bekannte Drei-Monats-Frist gibt es nicht mehr. Stattdessen haben die Behörden nun grundsätzlich sechs Monate Zeit und bei bestimmten Verfahrenshandlungen kann sich die Verjährung unterbrechen. Danach beginnt die Frist erneut.

    Alle Fotos: © AvD

     

     

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  3. Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     vilocar startet durch in Deutschland: Elektrofahrzeuge nach dem Prinzip des Dienstrad-Leasings   

     

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    Was beim Fahrrad mittlerweile gang und gäbe ist, müsste doch auch beim Auto funktionieren, dachte man sich bei vilocar, einer Marke der Vilonda GmbH. Denn mittlerweile hat sich das Prinzip des Dienstrad-Leasings etabliert. Bei Vilocar überträgt man dieses Prinzip vom Fahrrad auf das Auto.

    Vilocar bietet Beschäftigten in dem Fall die Möglichkeit, ein Elektrofahrzeug über den Arbeitgeber zu leasen und die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zu finanzieren. Das Modell dieses Autoleasings orientiert sich am Prinzip des etablierten Dienstrad-Leasing.

    Die Nutzerinnen und Nutzer können zwischen rund 100 Fahrzeugen von 30 Marken wählen. Das Angebot reicht von familiengerechten Elektrofahrzeugen bis hin zu sportlichen Elektro-Modellen.   

    Sevilay Gökkaya, CEO und Managing Director von vilocar

    Full Service – Lieferung bis zur Haustür

    Im monatlichen Paket sind alle Leistungen rund um das Fahrzeug enthalten. Dazu zählen Versicherungsschutz, Wartung und Verschleiß, Zulassung sowie die Lieferung des Fahrzeuges bis zur Haustür. Darüber hinaus ist die Nutzung des Fahrzeuges durch Dritte – auch Fahranfänger – möglich. Die Mitarbeitenden erhalten einen einfachen und risikoarmen Zugang zu elektrischer Mobilität.  Mitarbeitende erzielen Preisvorteile von bis zu 60% gegenüber Privat-Leasing. Dies ist abhängig von der persönlichen Einkommens- und Steuersituation, der Leasingrate und dem Fahrzeugmodell, Laufzeit und Kilometerleistung. Der individuelle Nettoaufwand wird auf der Plattform transparent dargestellt. Für die Nutzung des Fahrzeuges fallen lediglich die individuellen Ladekosten an, sofern diese nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

     Kostenneutral, geringer Aufwand und abgesichert auch für den Arbeitgeber

    vilocar bietet mit dem Angebot den Unternehmen eine flexible Alternative zu klassischen Mobilitätsangeboten und ein interessantes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Motivation. Darüber hinaus wird die Erreichung der ESG-Ziele und der Eintritt in die CO2-neutrale Mobilität unterstützt.

    Die Fahrzeugauswahl, Antragstellung und weitere Schritte werden vollständig digital über die Webseite abgebildet. Dadurch erhalten Mitarbeitende und Arbeitgeber einen transparenten Prozess von der Auswahl des Fahrzeuges bis zur Vertragsverwaltung. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate. Die Laufleistung kann frei vereinbart werden. Mit vilosafe schützt vilocar Arbeitgeber und Mitarbeitende vor finanziellen Risiken, wenn sich die berufliche oder persönliche Situation während der Vertragslaufzeit ändert. Etwa beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, Elternzeit oder längerer Krankheit.

    Alle Fotos/Grafiken: vilocar

     

     

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