+ Straßburg: Deutschland darf Straftäter abschieben
+ Stuttgart: Höhere Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen
+ Paris: Neue Welle islamistischen Terrors befürchtet
+ Weitere Meldungen des Tages
Straßburg - mikeXmedia -
Die Bundesrepublik darf einen in Deutschland geborenen, verurteilten Straftäter in die Türkei abschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter argumentierten dass eine Abschiebung des türkischen Staatsbürgers wegen der Schwere seiner Drogendelikte und seiner mangelnden Integration rechtens ist. Deutsche Gerichte hatten seit 2002 mehrmals die Abschiebung des Mannes angeordnet. Dagegen hatte er sich jedoch erfolgreich gewehrt.
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Stuttgart - mikeXmedia -
An den Flughäfen Friedrichshafen, Mannheim und Karlsruhe/Baden-Baden sind nach möglichen Ausspähversuchen am Stuttgarter Flughafen die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden. Wie das zuständige Polizeipräsidium mitteilte setze man dabei insbesondere auf Präsenz- und Kontrollmaßnahmen. Dabei führen die Einsatzkräfte die Maschinenpistole bei sich und tragen ballistische Schutzausstattung.
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Paris - mikeXmedia -
Interpol-Generalsekretär Stock hält eine zweite Welle des islamistischen Terrors in vielen Ländern weltweit für möglich. Stock warnte, dass man das auch Isis 2.0 nennen könne. Viele verurteilte Terror-Unterstützer säßen nur eine relativ kurze Gefängnisstrafe ab, da sie nicht wegen eines konkreten Anschlags verurteilt wurden, nannte Stock als Grund. Diese Generation der früheren Unterstützer werde in wenigen Jahren freigelassen, heißt es abschließend.