+ Griechenland: Streiks gegen Massenentlassungen
+ Melbourne: Familie gibt Hoffnung auf Schumacher-Genesung nicht auf
+ München: Dritter Prozesstag gegen Hoeneß nur kurz
+ Berlin: Gesetzesentwurf zur Adoption durch homosexuelle Paare
+ Weitere Meldungen des Tages
Athen - mikeXmedia -
In Griechenland haben heute Tausende Staatsbedienstete die Arbeit niedergelegt und gegen geplanten Massenentlassungen demonstriert. Vor allem in den Ministerien kam es zu erheblichen Problemen, staatliche Schulen bleiben geschlossen. Die Entlassungen sind Teil der Voraussetzungen damit Griechenland weitere Hilfen der EU und des Internationalen Währungsfonds in Anspruch nehmen kann. Bis Ende des Jahres sollen insgesamt 11.000 Staatsbedienstete entlassen werden. Rund 4000 Stellen wurden bisher schon abgebaut.
Melbourne - mikeXmedia -
Obwohl der Gesundheitszustand von Michael Schumacher immer noch unverändert ist, gibt es hin und wieder kleine Anzeichen, die Mut machen. Das haben die Managerin des Ex-Formel-Eins-Rennfahrers und seine Familie in Grenoble mitgeteilt. Dort befindet sich Schumacher nach seinem schweren Skiunfall am 29. Dezember vergangenen Jahres immer noch in der Aufwachphase. „Wir sind und bleiben zuversichtlich“, so die Familie weiter.
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München - mikeXmedia -
In München ist der dritte Prozesstag gegen Uli Hoeneß nach nur knapp 90 Minuten wieder beendet worden. Nachdem zuerst vermutet wurde, dass sich eine Urteilsverkündung noch hinziehen könnte, scheint das geplante Ende morgen doch in greifbarer Nähe. Voraussetzung dafür ist aber, dass keine weiteren Beweisanträge gestellt oder Beweise gegen Uli Hoeneß vorgelegt werden. Über das Strafmaß kann gegenwärtig noch keine Einschätzung abgegeben werden. Maßgeblich für die Verurteilung zu einer Haft- oder Bewährungsstrafe ist, ob der FCB-Präsident eine rechtzeitige und umfassende Selbstanzeige bei Gericht abgegeben hatte.
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Berlin - mikeXmedia -
Das Bundeskabinett in Berlin hat einem Gesetzesentwurf von Justizminister Maas zugestimmt, nachdem homosexuelle Paare künftig leichter Kinder adoptieren können. Dies gilt für Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Damit wird in Berlin ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr umgesetzt. Bisher waren Adoptionen nur heterosexuellen Ehepaaren erlaubt.