+ Luxemburg: Bahn muss Kunden besser informieren
+ Frankfurt/Main: Dax weiterhin turbulent
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Luxemburg - mikeXmedia -
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zur Information der Bahnkunden gefällt. Demnach muss der Konzern besser über die Rechte beim Online-Kauf der Bahncard informieren. Die Verbraucher müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass es ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gibt. Dies ist bei per Fernabsatz geschlossenen Verträgen vorgeschrieben. Damit falle der Online-Kauf von Bahncards unter die entsprechende EU-Regelung.
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Frankfurt/Main - mikeXmedia -
Beim Deutschen Aktienindex geht es auch zum Wochenende turbulent weiter. Der Ausverkauf am Aktienmarkt hatte sich schon gestern weiter beschleunigt. Der Dax sackte um über 500 auf unter 10.000 Punkte ab. Damit werden die Nerven der Anleger weiter strapaziert. Grund für die Turbulenzen hat die Corona-Epidemie, die inzwischen von der Weltgesundheitsorganisation auch als Pandemie eingestuft wurde. Von den USA wurde zuletzt sogar ein Einreisestopp für einen Großteil der Europäer verhängt.