UKW- und Webradionachrichten. 05.08.2020 - 20 Uhr

20. 08. 05

+ Karlsruhe: Amazon muss Streikaktionen hinnehmen
+ Weitere Meldungen des Tages

Karlsruhe - mikeXmedia -
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge muss Amazon Streikaktionen an einigen Standorten hinnehmen. Damit wurden zwei Klagen des Versandhändlers abgewiesen und Urteile des Bundesarbeitsgerichts bestätigt. Amazon wird durch die Streiks nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt, wie vom höchsten deutschen Gericht in der Klage von 2018 nun entschieden wurde.