UKW- und Webradionachrichten. 20.07.2021 - 24 Uhr

21. 07. 20

+ Karlsruhe: Auch bei Weiterverkauf Anspruch auf Schadenersatz
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Karlsruhe - mikeXmedia -
Wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervorgeht, haben Diesel-Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, dennoch Anspruch auf Schadenersatz durch VW. Der Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden. Durch den Weiterverkauf entfalle dieser Schaden nicht, so die Richter in Karlsruhe. Bei der Berechnung des Schadenersatzes muss aber der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen werden.