+ Luxemburg: Keine Kontrollen ohne tatsächliche Gefahr
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Luxemburg - mikeXmedia -
Die italienischen Behörden dürfen Rettungsschiffe nicht kontrollieren, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefahr gibt. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hervor. Den Richtern zufolge sind die EU-Regeln zu den Kontrollen eines Hafenstaates auch auf Schiffe humanitärer Organisationen anwendbar. Für eine Kontrolle müssen die Behörden konkret nachweisen, dass eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt vorliegen.