UKW- und Webradionachrichten. 14.02.2024 - 12 Uhr

24. 02. 14

+ New Orleans: Tausende feiern Karneval
+ Berlin: AfD Verbot sehr unklar
+ Lübeck: Ex-Staatsanwalt verurteilt
+ Weitere Meldungen des Tages

New Orleans - mikeXmedia -
Nicht nur bei uns geht heute der Karneval mit dem Aschermittwoch zu Ende, sondern auch in den Vereinigten Staaten. Dort bildete der Mardi Gras, der Fette Dienstag bereits den Höhepunkt der zweiwöchigen Feierlichkeiten in New Orleans. Wie bei uns gab es auch dort Karnevalsumzüge. Zu den Feierlichkeiten, die von französischen Einwanderern im 18. Jahrhundert eingeführt wurden, ziehen bereits Tage vor dem Mardi Gras zahlreiche Gruppen zu bunten Paraden durch die geschmückten Straßen der Altstadt. Der Straßenkarneval in New Orleans, bekannt als "Big Easy", zieht jedes Jahr auch viele Touristen an, die die entspannte Lebensweise der Einwohner erleben wollen. Ein Höhepunkt findet zum Ende der Karnevalszeit auch immer quer durch die größeren Parteien in Deutschland statt. Sie laden zum politischen Aschermittwoch ein. Bei den lokalen oder regionalen Versammlungen kommt es oft zu einem derben rhetorischen Schlagabtausch.

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Berlin - mikeXmedia -
Verfassungsrechtlern und Politikern zufolge fallen die AfD und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative, immer wieder durch radikale Aussagen auf. Dies ist auch in Gutachten, Gerichtsentscheidungen und Protokollen von Plenarsitzungen dokumentiert. Trotzdem lehnt eine Mehrheit bislang ein Parteiverbot ab, wie es bei Demonstrationen gegen Rechtsextremismus gefordert wird. Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, warnt sogar davor, dass ein voreilig gestellter Verbotsantrag der AfD in den anstehenden Wahlkämpfen 2024 möglicherweise einen Vorteil verschaffen könnte, indem die Partei für Protestwähler noch attraktiver würde.

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Lübeck - mikeXmedia -
Das Landgericht Lübeck hat einen ehemaligen Staatsanwalt wegen Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch seines Sohnes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Davon wurden bereits vier Monate als verbüßt angerechnet, wie die Vorsitzende Richterin erklärte. Der Angeklagte hatte behauptet, die Tat beim Schlafwandeln begangen zu haben. Das glaubte das Gericht nicht. Im Prozess hatte sich der 52-jährige Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert.