+ Berlin: Kandidaten müssen Adresse nicht mehr preisgeben
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Berlin - mikeXmedia -
Ab sofort müssen Kandidaten für den Bundestag ihre private Adresse nicht mehr öffentlich preisgeben. Diese Änderung zielt darauf ab, das Risiko zu minimieren, dass sie Opfer von Gewalttaten oder politisch motiviertem Stalking werden. Laut einer neuen Verordnung zur Bundeswahlordnung müssen nur noch das Geburtsjahr und der Wohnort des Bewerbers angegeben werden, anstelle des vollständigen Geburtsdatums und der Privatadresse. Diese Änderung wird als wichtiger Schritt angesehen, insbesondere angesichts des Anstiegs rechtsextremer Straftaten.