UKW- und Webradionachrichten. 18.03.2016 - 16 Uhr

16. 03. 18

 + Istanbul: BND erhielt konkrete Infos zu geplantem Anschlag in der Türkei
 + Berlin: Frühere Außenminister Guido Westerwelle gestorben
 + Berlin: Grünes Licht für Schockbilder auf Zigarettenpackungen
 + Leipzig: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
 + Weitere Meldungen des Tages

Istanbul - mikeXmedia -
Der EU-Türkei-Gipfel gestaltet sich schwierig. Die Gespräche und Verhandlungen werden ein hartes Stück Arbeit, hatten Fachleute bereits im Vorfeld prognostiziert. Eine mögliche Lösung bei der Flüchtlingsproblematik wird aber durchaus für möglich gehalten. Im Zusammenhang mit den Terrordrohungen gegen deutsche Einrichtungen in der Türkei hat es unterdessen offenbar konkrete Warnungen aus dem Umfeld des Islamischen Staats gegeben. Das haben drei ausländische Geheimdienste dem Bundesnachrichtendienst mitgeteilt. Dabei wurde auch ein Foto und Name eines angeblich für den Anschlag vorgesehenen Täters übermittelt. Aus Sorge vor den Terroranschlägen bleiben über das Wochenende die wichtigsten deutschen Einrichtungen geschlossen.

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Berlin - mikeXmedia -
Der frühere FDP-Chef Guido Westerwelle ist tot. Das hat ein Sprecher der Westerwelle Foundation in Berlin mitgeteilt. Der ehemalige Außenminister erlag im Alter von 54 Jahren seiner Leukämie-Erkrankung.

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Berlin - mikeXmedia -
Der Bundestag und der Bundesrat haben grünes Licht für Schockbilder auf Zigarettenverpackungen gegeben. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie wurde mehrheitlich verabschiedet. Künftig müssen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Tabakverpackungen mit Ekelbildern versehen sein. Hinzu kommen außerdem wieder aufklärende Texte.

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Leipzig - mikeXmedia -
Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen das Verfassungsrecht. Das geht aus einer Entscheidung des des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Damit wird die Zwangsabgabe auch dann fällig, wenn man gar keine Rundfunkgeräte oder nur ein Radio besitzt. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Dabei spielt es nach Ansicht der Richter keine Rolle, ob dort auch Empfangsgeräte bereitgehalten werden. Private Kläger hatten das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht und verfassungwidrig gehalten.