UKW- und Webradionachrichten. 23.05.2017 - 12 Uhr

17. 05. 23

 + Manchester: Ermittlungen nach Bombenanschlag
 + Karlsruhe: Abschiebungen müssen im Einzelfall geprüft werden
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Manchester - mikeXmedia -
Nach dem Bombenanschlag von Manchester dauern die Ermittlungen der Behörden weiter an. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge wurde die Tat von einem Einzeltäter verübt. Er hatte bei einem Pop-Konzert des Teenie-Stars Ariana Grande in Manchester einen selbstgebauten Sprengsatz gezündet. Dabei wurden 22 Personen getötet und zahlreiche weitere Menschen verletzt. Unter den Opfern sind auch Kinder. Die britische Innenministerin Rudd sprach von einem „barbarischen Angriff“. Auch von anderen Regierungen wurde der Anschlag verurteilt. Neben Frankreich sicherte auch Deutschland zu, an der Seite Großbritanniens zu stehen. Der Anschlag wurde im Eingangsbereich der Konzerthalle noch vor den Sicherheitsschleusen verübt.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Die Behörden und Gerichte sind vom Bundesverfassungsgericht ermahnt worden, bei Abschiebungsverfahren in einen Drittstaat mit der gebotenen Gründlichkeit vorzugehen. Dabei geht es vor allem um die Aufnahmebedingungen in entsprechenden Ländern und mögliche Anhaltspunkte auf eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Wenn sich so etwas abschätzen lässt, müssen vor der Abschiebung in das jeweilige Land nähere Informationen eingeholt werden, so das Bundesverfassungsgericht. Dort bezog man sich auf die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland. Das Verfahren wurde von den Richtern gestoppt. Bei dem Mann hatte es sich aber um eine Einzelfallentscheidung gehandelt.