+ Luxemburg: Unter Umständen kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfällen
+ Berlin: SPD findet Entschärfung der Hartz-IV-Sanktionen sinnvoll
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Luxemburg - mikeXmedia -
Bei wilden Streiks haben Flugpassagiere unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigungen. Die Einschätzung vertritt ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Den Fluggesellschaften könnten damit entsprechende Zahlungen erspart bleiben, wenn Flüge nicht wie geplant durchgeführt werden können. Bei nicht legitimierten Arbeitsniederlegungen handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die eine Befreiung von der Entschädigungsplficht möglich machen, so der Anwalt weiter. Im konkreten Fall wurde ein Gutachten zu einer Klage von Kunden der deutschen Fluggesellschaft Tuifly erstellt.
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Berlin - mikeXmedia -
Die SPD findet es sinnvoll, wenn die Sanktionen für junge Hartz-IV-Bezieher entschärft werden. Eine Abschaffung halte ich für schwierig, sagte die frühere Arbeitsministerin Nahles in einem Zeitungsinterview. Hubertus Heil, Nahles Nachfolger im Amt, hatte zuvor eine Prüfung der Hartz-IV-Sanktionen angekündigt.