+ Kassel: Streit um Lebensversicherungen bei Hartz-IV-Empfängern dauert an
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Kassel - mikeXmedia -
Im Streit um die Lebensversicherungen von Hartz-IV-Empfängern hat das Bundessozialgericht in Kassel keine Entscheidung getroffen. Die Richter verwiesen den Fall zurück an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein. Geklagt hatte eine Frau, der Sozialleistungen nicht gewährt worden waren. Das Jobcenter argumentierte mit dem Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung von rund 6500 Euro, die als Vermögen angerechnet wurden. Das Landessozialgericht hatte darauf hin entschieden, dass der Verlust von 16,7 Prozent bei der Auflösung der Versicherung zumutbar sei. Diese Ansicht vertrat das Bundessozialgericht jedoch nicht.