UKW- und Webradionews. 05.07.2014 - Wochenrückblick

14. 07. 05

 + Washington: Irakische Truppen kaum befähigt für Offensive gegen Isis
 + Tel Aviv: Twitter-Accounts der israelischen Streitkräfte gehackt
 + Karlsruhe: BGH schiebt privaten Abschleppunternehmen Riegel bei Rechnungen vor
 + Der Wochenrückblick: 30.06. - 04.07.2014

Washington - mikeXmedia -
Kein gutes Zeugnis hat der US-Generalstabschef Dempsey den irakischen Truppen im Kampf gegen die Islamisten-Miliz Isis ausgestellt. Dempseys Meinung nach seien die Fähigkeiten der Armee gegen die Terrorgruppen mehr als beschränkt. So könnten sie zwar die Hauptstadt Bagdad verteidigen, eine Offensive würde die Armee aber vor eine Herausforderung stellen, so Dempsey weiter. Der General rechnet vor allem mit logistischen Problemen, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen. Der Kampf gegen die Terrorgruppe Isis im Irak hält weiter unvermindert an. Weite Teile des West- und Nordiraks befinden sich bereits in der Gewalt der Miliz.

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Tel Aviv - mikeXmedia -
Peinlicher Zwischenfall bei den israelischen Streitkräften. Dort sind die Twitter-Accounts offenbar kurzzeitig von Hackern übernommen worden. Ein Sprecher des israelischen Ministeriums entschuldigte sich für inkorrekte Tweets. Hinter dem Cyber-Angriff steckt den Informationen einer Tageszeitung zufolge offenbar die "Syrian Electronic Army". Die Aktivisten hatten über die israelischen Twitter-Accounts Meldungen wie "Lang lebe Palästina" und fingierte Warnungen über nukleare Zwischenfälle in Israel verbreitet. Die Tweets konnten jedoch binnen Minuten von der Israelischen Armee wieder gelöscht werden.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Private Abschleppunternehmen haben bei ihren Rechnungen im privaten Rahmen einen Riegel vom Bundesgerichtshof vorgeschoben bekommen. Die Kosten für das Abschleppen von Fahrzeugen müssen mit denen verglichen werden, die üblicherweise auch sonst in der Region genommen werden. Ein Autofahrer hatte sich gegen einen Abschleppdienst zur Wehr gesetzt, der 250 Euro für die Mitteilung verlangt hatte, an welchen Ort das Fahrzeug verlegt wurde. Vom Landgericht München war die zulässige Forderung mit 175 Euro angesetzt worden. Das Urteil wurde vom BGH aufgehoben. Die Forderung des Abschleppdienstes muss nun neu geprüft werden.