+ Luxemburg: Abschiebehäftlinge dürfen nicht ins normale Gefängnis
+ Halle: Zwei Jahre Bewährung für Richter wegen Urkundenfälschung
+ Weitere Meldungen des Tages
Luxemburg - mikeXmedia -
Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden. Wenn ein Bundesland nicht über entsprechende Einrichtungen verfügt, müssen die Betroffenen in einem anderen Bundesland untergebracht werden, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Bisher waren Abschiebehäftlinge auch in normalen Gefängnissen untergebracht worden. Nach Ansicht der Richter verstößt diese Praxis gegen EU-Richtlinien.
# # #
Halle - mikeXmedia -
Zwei Jahre auf Bewährung lautet das Urteil für einen suspendierten Richter aus Dessau. Der Mann hatte sich durch das nachträgliche Verfälschen seiner Urteile der Rechtsbeugung und schweren Urkundenfälschung strafbar gemacht. In fünf Fällen soll der Angeklagte Urteile im Nachhinein schriftlich ergänzt haben. Den Verurteilten entstanden dabei Nachteile bei den Aussichten auf Erfolg bei einer Revision.