UKW- und Webradionachrichten. 07.11.2014 - 20 Uhr

14. 11. 07

 + Berlin: Politisch Verfolgte der früheren DDR erhalten höhere Zuwendungen
 + Karlsruhe: Eltern unterliegen im Streit um Schulausbildung der Kinder zu Hause
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Berlin - mikeXmedia -
25 Jahre nach dem Mauerfall sollen politisch Verfolgte der früheren DDR höhere Zuwendungen erhalten. Eine entsprechende Initiative der Regierung ist vom Bundesrat in Berlin begrüßt worden. Zugleich wurden aber die Gesamtkosten von rund 10 Millionen Euro kritisiert und die Übernahme der Zuwendungen durch die Bundesländer vorgeschlagen. Personen, die in der DDR einen Freiheitsentzug erlitten hatten, sollen mit höchstens 300 Euro pro Monat, dann 50 Euro mehr erhalten als bisher. Auch die Leistungen für Menschen, die berufliche Benachteiligungen hatten, sollen angehoben werden, jedoch nur dann, wenn sie sich auch heute noch in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Elternpaar gescheitert, dass seine Kinder zu Hause unterrichtet und nicht zur Schule geschickt hat. Obwohl die Eltern mehrfach zu Geldstrafen verurteilt wurden, setzten sie den Unterricht zu hause fort. Die Richter in Karlsruhe billigten mit ihrem Urteil eine entsprechende Landesregel aus Hessen. Dabei ging es vor allem um härtere Strafen für Eltern, die ihre Kinder dauerhaft nicht in eine Schule schicken.