UKW- und Webradionachrichten. 04.02.2015 - 16 Uhr

15. 02. 04

 + Amman: Nach Piloten-Ermordung Terrorist hingerichtet
 + Islamabad: Kopfgeld auf „Charlie Hebdo“-Besitzer angeboten
 + München: Anklage gegen deutsche Islamistin
 + Berlin: Künftig feste Regeln für Politiker die in die Wirtschaft wollen
 + Weitere Meldungen des Tages

Amman - mikeXmedia -
Nach der Ermordung eines jordanischen Piloten durch die Terrormiliz IS, haben die Behörden in Amman einen zum Tode verurteilten Terroristen hingerichtet. Für den Mord an dem Piloten hatte die jordanische Führung zuvor bereits Vergeltung angekündigt. Der Pilot war von einem IS-Dschihadisten bei lebendigem Leib in einem Käfig verbrannt worden.

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Islamabad - mikeXmedia -
Auf den Besitzer des französischen Satiremagazins „Charlie Hebdo“ ist von einem pakistanischen Politiker ein Kopfgeld ausgesetzt worden. 200.000 US-Dollar wurden für die Ermordung des Besitzers geboten, heißt es in einem Bericht einer pakistanischen Zeitung. Den Erben der drei Attentäter von Paris versprach der Politiker Unterstützung in Höhe von 100.000 Dollar. Schon vor drei Jahren hatte der Mann schon einmal ein Kopfgeld auf einen Autor angeboten, der anti-islamische Videos im Internet veröffentlicht hatte.

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München - mikeXmedia -
In München hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine deutsche Islamistin erhoben. Der 30-jährigen wird vorgeworfen, vor einem Jahr mit ihren beiden Töchtern nach Syrien gereist und sich dort als Zweitfrau eines Terroristen einer radikalen Organisation angeschlossen zu haben. Zudem besteht der Verdacht, dass die Frau an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdeten Gewalttat beteiligt war. Die Einzelhandelskauffrau aus dem Allgäu war 2012 zum Islam konvertiert.

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Berlin - mikeXmedia -
Das Kabinett in Berlin hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die den Politikern künftig feste Regeln beim Wechsel in die Wirtschaft vorgeben. Dabei muss der Bundesregierung schriftlich gemeldet werden, wer innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt, einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen will. Bei der Gefahr eines möglichen Interessenkonfliktes kann der Wechsel für die Dauer von bis zu einem Jahr durch die Bundesregierung verboten werden.