UKW- und Webradionachrichten. 05.03.2015 - 16 Uhr

15. 03. 05

+ Frankfurt: Leitzins bleibt bei 0,05 Prozent
+ Kiew: Truppenstärke wird auf 250.000 erhöht
+ Berlin: Nahles verteidigt Gesetzentwurf zur Tarifeinheit
+ Berlin: Arbeitsgericht - Urlaubsgeld und Sonderzahlungen dürfen nicht auf Mindestlohn angerechnet werden
+ Berlin: Musikstreaming Markt in Deutschland wächst

Frankfurt - mikeXmedia -
Der Leitzins im Euroraum bleibt weiterhin auf seinem Rekordtief von 0,05 Prozent. Das hat der Rat der Europäischen Zentralbank bei seiner Sitzung in Nikosia auf Zypern beschlossen. Experten halten weitere Initiativen gegen den Preisrückgang für fraglich. Die jährliche Inflationsrate lag im vergangenen Monat bei 0,3 Prozent und damit noch weit über dem Zielwert der EZB von unter 2 Prozent.

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Kiew - mikeXmedia -
Das ukrainische Parlament hat mit großer Mehrheit die Aufstockung ihrer Armee beschlossen. Die Streitkräfte sollen von 184 auf jetzt 250.000 erhöht werden. Im Januar hatte die prowestliche Führung des Landes mit einer Teilmobilmachung gegen prorussische Separatisten begonnen. Mehr als 100.000 Reservisten sollen bis Ende des Jahres mit Waffen ausgerüstet werden. Außerdem sollen im April 40.000 Wehrpflichtige turnusgemäß einberufen werden.

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Berlin - mikeXmedia -
Der von Bundearbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzentwurf zur Tarifeinheit sorgt immer noch für heftige Diskussionen. Kririker befürchten dass kleine Gewerkschaften dadurch buchstäblich ihre Genehmigung sowie das Streikrecht verlieren. Nahles verteidigte heute im Bundestag ihren Gesetzentwurf. Durch das Gesetz würde das Streikrecht kleiner Gewerkschaften nicht gemindert, so Nahles in Berlin. Die Regierung will mit dem Gesetz den Einfluss der Spartengewerkschaften begrenzen. Zukünftig soll bei mehreren Trarifverträgen in einem Betrieb nur noch der Vertrag einer Gewerkschaft gelten, die die meisten Mitglieder hat.

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Berlin - mikeXmedia -
Ein Arbeitgeber darf auf den gesetzlichen Mindestlohn, Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht angerechnen. Das hat das Berliner Arbeitsgericht entschieden. Im vorliegenden Fall wurde einer Arbeitnehmerin ein Gehalt von rund 6 Euro die Stunde mit einer Leistungszulage und Schichtzuschlägen bezahlt. Außerdem bekam sie zusätzlich Urlaubsgeld. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 EUR bei Wegfall der Leistungszulage und des zusätzlichen Urlaubsgeldes fortzusetzen. Das Arbeitsgericht hielt Änderungskündigung für unwirksam.

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Berlin - mikeXmedia -
Streamingdienste im Internet sind auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Jeden vierten Euro erzielt die deutsche Musikindustrie heute über Musikstreamingdienste. 2014 vertienten Spotify, SoundCloud & Co. insgesamt 371 Millionen Euro. Der Bundesverband Musikindustrie teilte am Donnerstag mit die Musikstreaming-Angebote im letzten Jahr um rund 79 Prozent gestiegen seien.