+ Osnabrück: Voßhoff warnt vor Dashcams
+ München: Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern begrenzt
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Osnabrück - mikeXmedia -
Zum Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar hat die Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Voßhoff, vor Dashcams gewarnt. Ihrer Ansicht nach sei die lückenlose Dokumentierung des Straßenverkehrs datenschutzrechtlich unzulässig. Bei dem Treffen in Goslar beraten rund 2000 Fachleute unter anderem auch über den Einsatz entsprechender Kameras in Fahrzeugen. Weitere Themen sind Blutproben bei Verkehrssündern und der sogenannte Idiotentest.
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München - mikeXmedia -
Der Bundesfinanzhof hat die Regelungen für die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern in einem Urteil noch einmal präzisiert. Demnach dürfen die Kosten nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke in einem sonst privat genutzten Raum kann nicht geltend gemacht werden, befand das Gericht. Damit wurde die Klage eines Mannes abgewiesen, der sein Arbeitszimmer auch teilweise privat genutzt hatte.