UKW- und Webradionachrichten. 07.09.2016 - 16 Uhr

16. 09. 07

 + Berlin: Mit Kauder gibts keine Obergrenze für Flüchtlinge
 + Karlsruhe: Hartz-IV darf bei Bedarfsgemeinschaften niedriger angesetzt werden
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Berlin - mikeXmedia -
Unionsfraktionschef Kauder will bei einer Obergrenze für Flüchtlinge nicht mit sich diskutieren lassen. Mehrfach habe man bereits gesagt, eine Obergrenze nicht für sinnvoll zu halten, hieß es in einem Fernsehbeitrag. Nach dem Wahldebakel der Union in Mecklenburg-Vorpommern hatte der Innenminister von Bayern, Hermann, Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, zügig eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen zu beschließen. Dem fügte er hinzu, dass Bundestag und Regierung in den kommenden Wochen endlich Nägel mit Köpfen machen müsste.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Wenn Hartz-IV-Bezieher in Bedarfsgemeinschaften von Familienangehörigen unterstützt werden, dürfen die Hilfsleistungen niedriger angesetzt werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Demnach könne ein gegenseitiges Einstehen erwartet werden, wenn Kinder und Eltern im selben Haushalt leben. Auch Ehepartner oder Lebensgefährten fallen unter diese Regelung, so die Richter in ihrem Urteil weiter. Bis 2006 hatten Kinder nur bis zum 18. Lebensjahr dazu gezählt, seit 2006 liegt die Grenze bei 25 Jahren.