+ Tübingen: Negativzinsen bei Neuverträgen zulässig
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Tübingen - mikeXmedia -
Wie aus einer Entscheidung des Landgerichts in Tübingen hervorgeht, sind Negativzinsen für Kleinsparer zulässig, wenn sie ein neues Konto eröffnen. Bei alten Kontoverträgen sei dies jedoch problematischer, so die Richter in ihrer Entscheidung. Hintergrund war die Klage der Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg gegen eine Volksbank. Das Kreditinstitut wollte Negativzinsen auf Guthaben von Privatkunden für die Zukunft nicht ausschließen. Nach dem Protest der Verbraucherschützer hatte die Bank jedoch eine Klausel zu Negativzinsen aus ihrem Preisverzeichnis gestrichen. Die Richter argumentierten weiter, dass sich Kunden bei Neuverträgen bewusst auf entsprechende Konditionen der Banken einließen.