+ Chicago: Boeing stellt Finanzhilfen bereit
+ New York: Guterres verurteilt Angriff in Libyen
+ Lügde: Verdächtiger wieder auf freiem Fuß
+ Stuttgart: Umwelthilfe mit Klagen im gesetzlichen Rahmen
+ Weitere Meldungen des Tages
Chicago - mikeXmedia -
Nach den Abstürzen der Flugzeuge des Typs 737 Max in Äthiopien und Indonesien hat der US-Luftfahrtkonzern Boeing den Angehörigen der Opfer Finanzhilfen angeboten. Nach Angaben des Unternehmens wolle man 100 Millionen Dollar bereitstellen. Insgesamt kamen bei den Abstürzen der Boeing 737 Max im Oktober des vergangenen und März diesen Jahres insgesamt 346 Menschen ums Leben.
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New York - mikeXmedia -
Der mutmaßliche Luftangriff auf ein Lager mit afrikanischen Migranten in Libyen ist von UN-Generalsekretär Guterres aufs Schärfste verurteilt worden. Er sei entrüstet über den Vorfall, so ein Sprecher des Generalsekretärs. In der Nacht zum Mittwoch wurden bei dem Blutbad nahe Tripolis mindestens 40 Menschen getötet und etwa 130 weitere verletzt. Seit der Anordnung der Offensive auf Tripolis durch General Hatar, ist dies der tödlichste Angriff gewesen.
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Lügde - mikeXmedia -
Wie die Polizei in Bielefeld mitgeteilt hat ist der neue Verdächtige im Lügder Missbrauchsfall wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Demnach wurde er weder vorläufig festgenommen noch ein Haftbefehl beantragt. Zuvor hatten die Ermittler mitgeteilt, der 57-jährige aus der Nähe von Höxter werde als weiterer Beschuldigter in dem Fall geführt. Unterdessen wurde die Durchsuchung einer Parzelle auf dem Campingplatz in Lügde fortgesetzt, heißt es weiter.
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Karlsruhe - mikeXmedia -
Mit den zahlreichen Verbraucherschutz-Klagen bewegt sich die Deutsche Umwelthilfe im gesetzlichen Rahmen. Das geht aus einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hervor. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten, so die Richter. Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart wollte mit der Umwelthilfe mit seiner Klage Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachweisen. Nachdem die Firma abgemahnt wurde brachte der Geschäftsführer die Frage bis vor den BGH.