UKW- und Webradionachrichten. 14.04.2015 - 12 Uhr

15. 04. 14

 + Kiew: Separatisten verkünden einseitige Waffenruhe
 + Aleppo: Angriff durch Al-Nusra-Front
 + Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Betreuungsgeld
 + Weitere Meldungen des Tages

Kiew - mikeXmedia -
Die Forderung der Außenminister von Deutschland, Frankreich, Russland und der Ukraine nach einer sofortigen Waffenruhe in der Ostukraine, sind von den Separatisten mit einer einseitigen Zusage beantwortet worden. Von unserer Seite herrscht Ruhe, so der Separatistenführer. Am Vorabend hatten sich die Außenminister in Berlin zu Gesprächen getroffen und in einer gemeinsamen Erklärung auch eine Stärkung der OSZE-Beobachtermission in der Ukraine gefordert. Auch der Abzug schwerer Waffen und Truppen aus den Konfliktregionen soll weiter fortgesetzt werden. Mitte Februar war in Minsk eine Feuerpause vereinbart worden, die jedoch immer wieder unterbrochen wurde. Die Lösung des Ukraine-Konfliktes ist aus Sicht der Außenminister nur politisch möglich. Damit soll sich eine Arbeitsgruppe befassen, der Gründung seit langem überfällig ist, so die gemeinsame Meinung weiter.

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Aleppo - mikeXmedia -
In Nordsyrien haben die Aufständischen der Al-Nusra-Front einen Sprengstoffanschlag auf eine Geheimdienstzentrale verübt. Das hat die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte mitgeteilt. Die Extremisten hatten anschließend versucht, das Gebäude zu stürmen, wurden aber von Sicherheitskräften zurückgedrängt. Über mögliche Verletzte gab es bislang noch keine Angaben.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit dem umstrittenen Betreuungsgeld, von Kritikern auch „Herdprämie“ genannt. Einem Gerichtssprecher zufolge wirft die staatliche Förderung für die Erziehung der Kinder zuhause etliche grundrechtliche Fragen auf. Geklärt werden muss unter anderem, ob der Bund überhaupt berechtigt war, das Betreuungsgesetz zu erlassen. Auch eine mögliche Beeinträchtigung der Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen muss geprüft werden. Hamburg hält das Betreuungsgeld für verfassungswidrig und hat gegen die Prämie geklagt.