UKW- und Webradionachrichten. 09.02.2016 - 6 Uhr

16. 02. 09

 + Aleppo: Deutsch-türkisches Soforthilfeprogramm für Flüchtlinge an der Grenze
 + Berlin: Grippefälle haben im Januar deutlich zugelegt
 + Karlsruhe: Verkaufsverbot für E-Zigaretten mit Nikotin in Deutschland
 + Weitere Meldungen des Tages

Aleppo - mikeXmedia -
An der syrisch-türkischen Grenze wird die Lage für die Flüchtlinge durch das Winterwetter immer schwieriger. Der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen zufolge befinden sich an den Kontrollpunkten inzwischen fast 80.000 Menschen, die in die Türkei weiterreisen wollen. Die Situation der Menschen wurde von der Hilfsorganisation als verzweifelt eingestuft. An einem weiteren Kontrollpunkt warten noch weitere 10.000 Flüchtlinge. Ein Auslöser der verstärkten Fluchtwelle ist der Vormarsch syrischer Regierungstruppen im Norden des Landes. Um die Situation an der Grenze in den Griff zu bekommen, haben Deutschland und die Türkei eine gemeinsame Soforthilfe-Aktion beschlossen. Auf die bilaterale Aktion, die gemeinsam mit Hilfsorganisationen durchgeführt werden soll, hatten sich gestern Kanzlerin Merkel und die türkische Regierung verständigt. Deutschland wird Kräfte des Technischen Hilfswerks zur Verfügung stellen, die Türkei Kräfte der staatlichen Katastrophenhilfe.

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Berlin - mikeXmedia -
In der letzten Januarwoche sind dem Robert-Koch-Institut zufolge die Zahl der Grippefälle deutlich angestiegen. Bislang wurden fast 1700 Influenza-Infektionen nach Laboruntersuchungen bestätigt. Seit Beginn der Grippesaison im Oktober 2015 ist die Gesamtzahl damit auf über 4600 Fälle angestiegen. Rund ein Viertel der Patienten befindet sich im Krankenhaus zur stationären Behandlung. Laut Robert-Koch-Institut besteht aber kein Grund zur übermäßigen Sorge, der Verlauf der Grippe ist bisher nicht ungewöhnlich für die Jahreszeit.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
E-Zigaretten die Nikotin enthalten dürfen in Deutschland künftig nicht mehr verkauft werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Dort hatten die Richter ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt und damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt. Dort war eine Geldstrafe gegen einen Mann verhängt worden, der solche E-Zigaretten verkauft hatte. Bis zum aktuellen Urteil war die Rechtslage unklar. Nikotinhalte E-Zigaretten sind vom BGH nun als Tabakerzeugnis eingestuft worden. Damit ist eine Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Flüssigkeiten der E-Zigaretten enthalten sind, verboten.