UKW- und Webradionachrichten. 04.05.2016 - 16 Uhr

16. 05. 04

 + Paris: Ausnahmezustand über EM und Tour de France verlängert
 + Brüssel: EU befürwortet Visumfreiheit für Türkei
 + Berlin: Grünes Licht für Cannabis auf Rezept
 + Dresden: Staatsanwaltschaft will gegen Bachmann-Urteil vorgehen
 + Weitere Meldungen des Tages

Paris - mikeXmedia -
Der Ausnahmezustand in Frankreich wird über die Dauer der Europameisterschaft verlängert. Das hat die Regierung des Landes mitgeteilt. Bis Ende Juli und damit zwei weitere Monate, werden die Sonderrechte für die Polizei gelten. Abgedeckt wird auch die Tour de France. Der Gesetzesentwurf, dem das Parlament noch zustimmen muss, soll die notwendigen Mittel für den Schutz der beiden Sportveranstaltungen bieten.

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Brüssel - mikeXmedia -
Wenn die Türkei noch fünf von 72 Auflagen erfüllt, dann kann die Visumpflicht für türkische Bürger innerhalb der EU aufgehoben werden. Das hat der Vizepräsident der EU-Kommission, Timmermans, in Brüssel mitgeteilt. Ende Juni schon könnte die Visumpflicht wegfallen. Zu den noch offenen Auflagen gehören unter anderem der Kampf gegen Korruption und die Justizzusammenarbeit mit den EU-Staaten.

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Berlin - mikeXmedia -
Das Bundeskabinett in Berlin hat grünes Licht für den Verkauf von Cannabis auf Rezept in Apotheken gegeben. Der Wirkstoff kann dadurch künftig staatlich kontrolliert angebaut werden. Gleichzeitig wurden aber Verbote für künstliche Drogen, die sogenannten Legal Hights, erweitert. Einzelne Verbote konnten bislang durch chemische Abwandlungen der Substanzen oft umgangen werden. Die neuen Regelungen gelten nun auch für ganze Stoffgruppen, die verboten werden können.

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Dresden - mikeXmedia -
Die Oberstaatsanwaltschaft Dresden wird gegen das Urteil gegen Pegida-Chef Bachmann vorgehen. Das hat ein Sprecher mitgeteilt. Bachmann war wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 9600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bestrafung gefordert. Unter anderem lag die Forderung auch wegen vieler Vorstrafen von Bachmann bei einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung.