UKW- und Webradionews. 03.03.2018 - Wochenrückblick

18. 03. 03

+ Berlin: Härtere Strafen für Aufnahmen von Unfalltoten
+ Bad Nenndorf: DLRG warnt vor dem alleinigen Betreten von Eisflächen
+ Der Wochenrückblick: 26.02 - 02.03.2018


Berlin - mikeXmedia -
Das Fotofgrafieren und Filmen von Todesopfern soll nach dem Willen der Länder künftig unter Strafe gestellt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde jetzt vom Bundesrat beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz sieht vor Aufnahmen von Toten ebenfalls mit einer Geldstrafe oder zwei Jahren Gefängnis zu bestrafen. Diese Regelung besteht derzeit nur für lebende Menschen. Schon wenn Gaffer versuchen bei Unglücken ihr Handy zu zücken wäre dies künftig strafbar.

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Köln - mikeXmedia -
Die DLRG warnt angesichts der häufig zugefrorenen Wasserflächen vor dem alleinigen Betreten des Eises. Eisflächen sollten nur von zwei oder mehreren Personen betreten werden, damit im Notfall Helfer alarmiert werden können, so ein Sprecher der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. In den vergangenen Tagen hatten sich bundesweit bereits einige Unfälle ereignet. Wenn die Eisdecke auf Seen 15 Zentimeter, bei Flüssen 20 Zentimeter dick sei, seien die Eisflächen sicher.