+ Zürich: Ermittlungen gegen Fifa-Funktionäre ausgweitet
+ Berlin: Einigung im Tarifstreit bei der EVG
+ Berlin: Maas verteidigt Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
+ Dortmund: Bei Vorstrafen können Umschulungen abgelehnt werden
+ Weitere Meldungen des Tages
Zürich - mikeXmedia -
Nach dem Rundumschlag gegen den Fußball-Weltverband Fifa haben die Schweizer Behörden ihre Ermittlungen ausgeweitet. Im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM in den Jahren 2018 und 2022 an Russland und Katar wurde ein Strafverfahren eröffnet. Zuvor waren zahlreiche elektronischen Daten und Dokumente im Hauptquartier der Fifa in Zürich sichergestellt worden. Gegen mehrere Personen wurden zudem Haftbefehle erlassen. Es besteht der Verdacht ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie der Geldwäsche. Laut Behörden gibt es aber keinen direkten Zusammenhang zwischen den beiden Vorgängen innerhalb der Fifa.
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Berlin - mikeXmedia -
Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Eisenbahnergewerkschaft EVG. Beide Seiten sind sich in der 13. Runde ihrer Tarifgespräche in Berlin deutlich näher gekommen und haben damit mögliche Warnstreiks der EVGler abgewendet. Das hat ein Sprecher der Gewerkschaft mitgeteilt. Die Einigung sieht Einkommenszuwächse von 3,5 Prozent oder mindestens 80 Euro mehr pro Monat ab dem 1. Juli vor. Zum 1. Mai 2016 steigen die Einkommen dann noch einmal um 1,6 Prozent. Die neue Verhandlungsrunde zwischen der Bahn und der Gewerkschaft der Lokführer hat unterdessen begonnen und dauert bis zum 17. Juni an. Während dieser Zeit soll es laut GdL keine weiteren Streiks geben. Die Gewerkschaft und die Bahn sind in eine Schlichtung getreten.
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Berlin - mikeXmedia -
Die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist von Justizminister Maas gegen massive Kritik von Außen verteidigt worden. Nach dem Kabinettsbeschluss zur Wiedereinführung argumentierte Maas, dass die Speicherzeit weit kürzer und der Zugriff auf die Daten weit schwerer als zuvor sei. Damit werde die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt, so der Justizminister weiter. Zur effektiveren Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen sollen Telekommunikationsdaten künftig zehn Wochen gespeichert und von Ermittlern darauf zugegriffen werden können.
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Dortmund - mikeXmedia -
Wer als Arbeitsloser Vorstrafen hat, kann unter Umständen bei einer gewünschten Umschulung leer ausgehen. Das geht aus einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichts hervor. Dort wurde einem Mann eine Umschulung nicht gewährt, weil er wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Internetsbetrugs verurteilt worden war. Der KfZ-Mechaniker hatte bei der Arbeitsagentur den Antrag gestellt, zum Automobilkaufmann umgeschult zu werden. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil die Auffassung der Arbeitsagentur, die den Antrag des Mannes abgelehnt hatte.