UKW- und Webradionachrichten. 12.06.2015 - 16 Uhr

15. 06. 12

 + Lille: Freispruch für Strauss-Kahn
 + Frankfurt/Main: Schlichter setzen Nachbesserungsfrist für Lufthansa und Ufo
 + Darmstadt: Jugendhaftstrafe ohne Bewährung im Fall Tugce gefordert
 + Karlsruhe: Ermittlungen um Ausforschung von Merkels Handy eingestellt
 + Weitere Meldungen des Tages

Lille - mikeXmedia -
Freispruch für Strauss-Kahn. Der frühere IWF-Chef hat sich durch seine Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht. Das hat das zuständige Gericht im französischen Lille entschieden. Neben dem früheren IWF-Chef Strauss-Kahn waren noch 13 weitere Personen angeklagt, die ebenfalls fast alle von den Vorwürfen gegen sie freigesprochen wurden.

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Frankfurt/Main - mikeXmedia -
Im Tarifstreit bei den Flugbegleitern hat die Lufthansa den Schlichtern ein deutlich verbessertes Angebot vorgelegt. Das hat das Unternehmen in Frankfurt am Main mitgeteilt. Die Gewerkschaft der Flugbegleiter, Ufo, hatte sich zu dem Angebot nicht geäußert und die Schlichtungsgespräche zuvor noch für gescheitert erklärt. Die Schlichter hatten der Gewerkschaft und der Lufthansa daraufhin eine Nachfrist gesetzt, in der beide Seiten ihre Positionen noch nachbessern können.

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Darmstadt - mikeXmedia -
Die Anklagevertretung im Fall Tugce hat eine Jugendstrafe von knapp über drei Jahren ohne Bewährung für den angeklagten Sanel M. gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht in Darmstadt sagte die Staatsanwaltschaft, dass man eine erhebliche Schuld und schädliche Neigungen bei dem Angeklagten sehe. Der Prozess gegen den 18-jährigen Sanel M. neigt sich dem Ende entgegen. Der junge Mann soll für den Tod der Studentin Tugce im November letzten Jahres verantwortlich sein. Tugce wollte einen Streit schlichten und wurde vom Angeklagten so heftig geschlagen, dass sie zu Boden stürzte und sich schließlich tödliche Verletzungen zuzog.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ausforschung des Handys von Bundeskanzlerin Merkel sind eingestellt worden. Das hat Generalbundesanwalt Range in Karlsruhe mitgeteilt. „Mit den Mitteln des Strafprozessrechts hätten sich die Vorwürfe nicht gerichtsfest beweisen lassen“, so Range in einer Stellungnahme. Die Ausforschung war den amerikanischen Geheimdiensten vorgeworfen worden.